Ölspezifikationen 1920 – 1990

In den ersten uns bekannten „Richtlinien für technische Öle“ aus 1928 wurden technische Vorgaben für unterschiedliche Öltypen wie Motorenöle, Getriebeöle, Achsöle, Hydrauliköle usw. festgelegt.

Zum Stichtag 1931 gab es vergleichbare Ölvorschriften in USA, Österreich, Italien, Rumänien und Deutschland.

In diesen Ölvorschriften wurden schon die ersten Ölzusätze (Additive) für Mineralöle berücksichtigt, die größtenteils auf pflanzlichen und tierischen Ölen, sowie Fetten basierten. Hierzu seien bei Motoren- und Getriebeölen die Zusätze Floricin und Dericin genannt, die auf mineralöllöslichem Rizinusöl oder Voltolöl basierten. Diese Zusätze verbessern die Haftung auf Metalloberflächen (polare Eigenschaft) und bewirken damit eine höhere Belastbarkeit des Schmierfilms.

In den Folgejahren etablierten sich in Deutschland folgende Öl-Normierungen:

Die DIN 6547 (Vorläufer DIN 6551) für Motorenöle und DIN 6546 für Getriebeöle, waren im grundsätzlichen Aufbau und Inhalt entsprechend der Richtlinien aus 1928 strukturiert.

Größere Industrie- und Staatsbetriebe, wie z.B. die Deutsche Reichsbahn und die Deutsche Post, haben sich in Ihren technischen Liefervorschriften für Öle an den vorab genannten DIN-Normen orientiert. Dabei wurden auch weiterführende, individuelle Anforderungen und Testverfahren zu Grunde gelegt, wie z.B. die zusätzlichen Anforderungen der deutschen Reichsbahn an Motorenöle für die Sommermonate, die eine Verdampfbarkeit von 15% nach dem Noack-Verfahren nicht überschreiten durften – dies entspricht z.B. heute noch der Vorgabe für Motorenöle nach der API SL. Das Noack-Verfahren ist heute in der Norm ASTM D5800 festgeschrieben.