Definition
In den Folgejahren etablierten sich in Deutschland folgende Öl-Normierungen:
Die DIN 6547 (Vorläufer DIN 6551) für Motorenöle und DIN 6546 für Getriebeöle, waren im grundsätzlichen Aufbau und Inhalt entsprechend der Richtlinien aus 1928 strukturiert.
Größere Industrie- und Staatsbetriebe wie z.B. die Deutsche Reichsbahn und die Deutsche Post haben sich in Ihren technischen Liefervorschriften für Öle an den vorab genannten DIN-Normen orientiert. Dabei wurden auch weiterführende, individuelle Anforderungen und Testverfahren zu Grunde gelegt, wie z.B. die zusätzlichen Anforderungen der deutschen Reichsbahn an Sommer-Motorenöle, die eine Verdampfbarkeit von 15% nach dem Noack- Verfahren nicht überschreiten durften (entspricht z.B. heute noch der Vorgabe für Motorenöle nach API SL. Das Noack Verfahren ist heute in der Norm ASTM D5800 festgeschrieben).
Die bekannten Öl- Spezifikationen basieren also immer auf mehreren derartigen Motor- Prüfläufen, die der Qualifizierung und Freigabe der Öle dienen.
Aus diesen Gründen vertreten wir die Philosophie nur Öle einzusetzen, die seinerzeit auch für die entsprechenden Maschinen und Fahrzeuge qualifiziert wurden.
Bezüglich der vorab beschriebenen Problematik, nutzen wir unser umfangreiches Archiv, in dem alle relevanten Ölrezepturen, Öl-Prüfungen, Öl- Spezifikationen und dazugehörigen Fahrzeugempfehlungen seit 1930 teilweise und ab 1950 noch komplett vorhanden sind.
In diesem Zusammenhang haben wir einen Ölempfehlungsservice eingerichtet, der sich auch mit individuellen Kundenanfragen befasst.